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woodstocking® Affiliate-Partnerprogramm

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zum Affiliate-Partnerprogramm der Webseite www.woodstocking.de.

§ 1 Anmeldung / Prüfung der Bewerbung

(1) Teilnehmer an dem Programm sind Personen ab dem 18. Lebensjahr, die woodstocking® empfehlen möchten. Sie können dafür eine legale Internetseite betreiben und sind Domain-Inhaber.

(2) Folgende Inhalte darf die Internetseite nicht kommunizieren, noch aktiv auf diese verlinken: Pornographie, Radikalismus/Extremismus, Gewalt oder Gewaltverherrlichung in jeglicher Form (auch sexuell, gegenüber Menschen und auch Tieren), Drogen oder Drogenverharmlosung.

(3) Eine Webseite muss so gestaltet sein, dass eine Verwechselung mit der Webseite www.woodstocking.de nicht möglich ist.

(4) Die Prüfung der Bewerbung erfolgt durch woodstocking® nach eigenem Ermessen. Eine Bewerbung kann ohne Begründung abgelehnt werden.

§ 2 Pflichten des Partners

(1) woodstocking® stellt seinem Partner nach Absprache Werbemittel zur Verfügung.

(2) Werden Werbemittel wie zum Beispiel Werbebanner bereitgestellt, so liegt die korrekte technische Einbindung in die eigene Homepage in der Verantwortung des Partners.

(3) Der Partner ist verpflichtet, die Verlinkung aktuell zu halten.

§ 3 Verbotene Werbemaßnahmen

(1)   Search Engine Marketing (Suchmaschinenmarketing) und die Teilnahme an Adware Netzwerken sind untersagt. Dem Partner ist es untersagt, Werbeflächen in Suchmaschinen oder bezahlte Anzeigenschaltungen zu buchen, z. B. bei Google AdWords oder Sponsored Links, die im Zusammenhang mit woodstocking® stehen. Add-Ons, iFrames, Layer, Postview-Tracking, Pop-Ups und -Unders sowie direkte Weiterleitung sind ebenfalls unzulässig.

(2)   Keyword-Advertisement und -Targeting sind nur nach vorheriger Absprache mit woodstocking® möglich.

(3)   Gutscheine, die in Kunden-Newslettern oder Print- und Onlineanzeigen erscheinen, bedürfen einer vorherige Zustimmung von woodstocking® bevor sie weitergegeben werden.

(4)   Tell a friend bedarf der Zustimmung(!) Eine Verwendung des Partnerprogramms in einem E-Mail-Marketinginstrument ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Genehmigung muss schriftlich vorliegen und unterliegt in jedem Falle den gesetzlichen Bestimmungen, als auch dem Wettbewerbs- und dem Verbraucherrecht. Dazu gehört unter anderem auch das Double-Opt-In Verfahren, ein Impressum und die Abmeldemöglichkeit. Als Absender muss der Partner augenscheinbar ersichtlich sein, nicht woodstocking®.

(5)   Der Partner darf keine eigenen Werbemaßnahmen im Namen von woodstocking® durchführen.

§ 4 Revisit & Last Cookie Wins

(1) Ein Nutzer, der über einen Partner zur Website von woodstocking® kommt, bleibt durch Cookies 30 Tage lang dem jeweiligen Partner zugeordnet. Bei jedem Besuch durch User wird die Frist von 30 Tagen neu gestartet.

(2) Sollte der Nutzer einer Partnerseite über einen anderen Partner vermittelt werden, gilt das Last-Cookie-Wins-Modell, d.h. die 30 Tage Frist verfällt und der neue, zuletzt vermittelnde Partner bekommt die Provision zugerechnet.

§ 5 Provision

(1) woodstocking® zahlt dem Partner nach dem „Click per Sale“-Verfahren eine Provision in Höhe von 15 % auf den “tatsächlich generierten Nettoumsatz”.

(2) “Tatsächlich generierter Nettoumsatz” sind Einnahmen, die woodstocking® während der Vertragslaufzeit aus dem Verkauf von Waren in eigenem Namen erzielt. Berechnungsgrundlage ist der von woodstocking® tatsächlich fakturierte Nettoverkaufspreis des woodstocking®- Trainingssets oder des Woodstocks. Der Preis muss vom Kunden vollständig bezahlt werden, an Kunden zurückerstattete Beträge durch Reklamation oder Gutscheine reduzieren den Teil des “tatsächlich generierten Nettoumsatzes”. Weitere möglicherweise anfallende Dienstleistungspreise, wie Versand-, Bearbeitungs- und Geschenkverpackungskosten, sind ebenfalls nicht Teil des “tatsächlich generierten Nettoumsatzes”.

(3) Hat der Partner bei woodstocking® selbst vergünstigt eingekauft, ist dieser Kauf von der Provision gemäß dieses Affiliate-Partnerprogrammes ausgeschlossen.

§ 6 Auszahlung

(1) Ausgezahlt wird nur an Partner mit gültiger Bankverbindung.

(2) Eine Auszahlung erfolgt quartalsweise ab einem Mindestbetrag von 20 Euro.

(3) Auszahlungen erfolgen nur automatisch, sofern die dafür notwendigen Daten zur Bankverbindung (IBAN) hinterlegt sind und eine Information, ob Gutschriften mit oder ohne Umsatzsteuer gewünscht sind. Wenn nach Erreichen eines Provisionsanspruchs in einem Zeitraum von 12 Monaten keine Bankverbindung hinterlegt wurde, verfällt der Anspruch auf die Provision.

(4) Guthaben auf den Konten werden nicht verzinst. Spesen für Auslands-Überweisungen werden mit den Gutschriften verrechnet.

(5) woodstocking® behält sich das Recht vor, kein Guthaben auszuzahlen, wenn der Partner wegen Betruges verdächtigt wird oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.

§ 7 Kündigung / Entfernen der Werbemittel

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit ohne Frist von Seiten des Partners gekündigt werden, indem er die Verlinkung entfernt. Hierüber hat der Partner woodstocking® schriftlich zu informieren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt, insbesondere bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Partners auf Auszahlung der bis dahin erworbenen Provision. In diesem Fall hat der Partner, die Werbemittel von seiner Website unverzüglich zu entfernen.

§ 8 Datenschutz

(1) Im Falle des Affiliate-Programms werden neben den unter § 6 genannten Informationen auch die E-Mail-Adressen gespeichert, um die Abwicklung mit unseren Partnern zügig zu gewährleisten. Die Passwörter zum Affiliate-Dashboard werden gespeichert, um den Partnern jederzeit Zugriff auf ihre Affiliate-Daten zu gewährleisten.

(2) Wir nehmen den Schutz der uns anvertrauten personenbezogenen Daten sehr ernst und verweisen hierzu auf unsere aktualisierte Datenschutzerklärung, die über diesen Link jederzeit einsehbar ist.

§ 9 Verschiedenes

(1) Für diese Vereinbarung gilt deutsches Recht. Sofern der Partner ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Ahrensburg vereinbart. Diese Vereinbarung ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Partner gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung diesen Punkt bedacht hätten.

 

Hast Du Probleme oder Fragen zu unserem Affiliate-Partnerprogramm?
Dann schreib uns einfach eine Email an kontakt(at)woodstocking.de und wir helfen gerne schnellstmöglich weiter.